Dein Zweirad-Führerschein

Fahrerlaubnisklasse A, B, C oder T? Doch was heißt das eigentlich?

Dein Führerschein bei uns

Motorradfahren soll Spaß machen und sich gut anfühlen. Deshalb achten wir bei der Ausbildung darauf, dass Motorrad, Körpergröße und Gewicht zusammenpassen. Ob kleiner oder größer, leichter oder kräftiger: Wir wählen gemeinsam das passende Motorrad für dich aus, damit du dich sicher fühlst und dich voll auf das Fahrenlernen konzentrieren kannst. So entsteht Vertrauen in dich selbst und in dein Bike.

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Anmeldung und Antragstellung

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Theorieunterricht und -Prüfung

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Praxisunterricht und -Prüfung

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Voraussetzungen:

  • Führerscheinantrag
  • Sehtest (ausgeschlossen bei Mofa)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Pass ( + Kopie)
  • Bescheinigung der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, ausgeschlossen bei Mofa)
Fahrlehrerin Steffi von Fahrschule Entholzner beim Theorieunterricht für den Führerschein

Mofa: Prüfbescheinigung

Was heißt Prüfbescheinigung? Du machst keinen klassischen Führerschein, nur eine Theorieprüfung, keine Praxisprüfung. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, einem Hubraum von max. 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht

Praxis

  • eine Doppelstunde

Alter: mindestens 15 Jahre

Eingeschlossen: Keine

Vorbesitz: Keiner

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: keine

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Klasse AM: Roller, Moped, Spuggal

Mit einer jeweils bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer Nenndauerleistung von max. 4 kW bei Elektromotoren darf gefahren werden.

Theorie

  • 12 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

  • keine Sonderfahrten
  • Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 15 Jahre

Eingeschlossen: Mofa

Vorbesitz: Keiner

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: Ja

MIT DIESEM FÜHRERSCHEIN IST 
DAS FAHREN DES 45GER-AUTOS MÖGLICH!

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Klasse A1: Leichtkraftrad / Ellenator

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW/ 15 PS. Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Ellenator); Hubraum über 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Theorie

  • 12 Doppelstunden
  • 4 Doppelstunden für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 16 Jahre

Eingeschlossen: AM

Vorbesitz: Keiner

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: Ja

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Klasse A2: Kraftrad

Krafträder/Motorräder, auch mit Beiwagen, mit einer Leistung von max. 35 kW/ 48 PS wobei das Verhältnis Leistung und Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigen darf.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Bei Aufstieg A1 → A2:
(min. 2 Jahre Vorbesitz A1)

  • keine Theorieprüfung
  • keine Sonderfahrten
  • Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Praktische Prüfung ist Pflicht

Alter: mindestens 18 Jahre

Eingeschlossen: AM, A1

Vorbesitz: Keiner

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: Ja

Aufstieg: Möglich

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Klasse A: Motorrad, auch mit Beiwagen

Motorräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kfz mit einer Leistung über 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Bei Aufstieg A2 → A:
(min. 2 Jahre Vorbesitz A2)

  • keine Theorieprüfung
  • keine Sonderfahrten
  • Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Praktische Prüfung ist Pflicht

Alter:
24 Jahre bei Direkteinstieg
20 bei Vorbesitz A2 (2 Jahre)

Eingeschlossen: AM, A1, A2

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: Ja

Aufstieg: Möglich

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Klasse B196

Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, Motorleistung bis zu 11 kW mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg). Nur in Deutschland gültig.

Theorie

  • 4 x 90 Minuten für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

  • mindestens 5 x 90 Minuten spezifisch

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 25 Jahre

Eingeschlossen: Keine

Vorbesitz: 5 Jahre Klasse B

Prüfung:
Theorie: Keine
Praxis: Keine

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Klasse A80: Sonderform der Klasse A

Die Klasse A80 ist eine Sonderform der Klasse A, die es dir ermöglicht, mit einer einzigen Prüfung den großen Motorradführerschein zu erwerben. Bis zum Alter von 24 Jahren gilt A2, danach Klasse A ohne weitere Prüfung.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden für das technische Verständnis am Kraftrad

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter:
21 Jahre

Eingeschlossen: AM, A1, A2

Prüfung:
Theorie: Ja
Praxis: Ja

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Was kostet mich der Führerschein?

“Deine Fahrausbildung ist individuell. Die angegebenen Preise dienen zur Orientierung, deine konkrete Planung machen wir transparent persönlich.“

Gerd Entholzner

Gerd von der Fahrschule Entholzner