Dein Pkw-Führerschein

Fahrerlaubnisklasse A, B, C oder T? Doch was heißt das eigentlich?

Dein Führerschein bei uns

Du willst mobil und unabhängig sein? Dann komm zu uns und mach deinen Führerschein!

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Anmeldung und Antragstellung

2

Theorieunterricht und -Prüfung

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Praxisunterricht und -Prüfung

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Voraussetzungen:

  • Führerscheinantrag
  • Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Pass (+ Kopie)
  • Bescheinigung der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs (9 UE)
Fahrlehrer Daniel sitzt in Fahrschulauto und lächelt in die Kamera

Klasse B: Pkw

Beim Start musst du mindestens 17,5 Jahre alt sein. Mit Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren. Die Besonderheiten bei einer Fahrt mit dem Anhänger erklären wir dir gerne bei einem Beratungsgespräch.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden für das technische Verständnis am Auto

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 17,5 bzw. 18 Jahre

Eingeschlossen: AM, L

Vorbesitz: Keiner

Start des Führerscheins:
frühestens 6 Monate vor 18. Geburtstag

Prüfung:
Theorie: frühestens 3 Monate vor 18. Geburtstag
Praxis: frühestens 1 Monat vor 18. Geburtstag möglich

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Klasse BF 17: Begleitetes Fahren (Pkw)

Du erhältst die gleiche Ausbildung wie bei Klasse B, nur dass du zusätzlich bereits mit 17 mit einer Begleitperson fahren darfst. Wenn Du Dich für das begleitete Fahren mit 17 entscheidest, musst Du mindestens 16,5 Jahre sein. Infos Begleiter: mindestens 30 Jahre, Klasse B seit 5 Jahren (ohne Unterbrechung), max. 1 Punkt in Flensburg.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Stunden)
  • 2 Doppelstunden für das technische Verständnis am Auto

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 16,5 Jahre

Eingeschlossen: AM, L

Vorbesitz: Keiner

Start des Führerscheins:
frühestens 6 Monate vor 17. Geburtstag

Prüfung:
Theorie: frühestens 3 Monate vor 17. Geburtstag
Praxis: frühestens 1 Monat vor 17. Geburtstag möglich

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Klasse BE: Auto mit großem Anhänger

Kombinationen aus einem Auto (Zugfahrzeug der Klasse B mit maximal 3500 kg Gesamtmasse) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. BE kann auch mit dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren absolviert werden.

Theorie

  • kein Theorieunterricht

Praxis

5 Sonderfahrten:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 17 bzw. 18 Jahre

Prüfung:
Theorie: keine
Praxis: frühestens 1 Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag. Maximal ein Jahr nach bestandener Prüfung der Klasse B, sonst wird ein neuer Antrag benötigt.

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Klasse B96: Auto mit Anhänger (max. 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse)

Kraftfahrzeug der Klasse B + einem Anhänger. Die Kombination darf eine zulässige Gesamtmasse von maximal 4250 kg betragen.

Theorie

Kombiniert mit Klasse B:
Kein Unterricht

B96 nach mehr als zwei Jahren:
2,5 Stunden (à 60 min)

Praxis

  • 3,5 Stunden mit praktischem Stoff (à 60 min)
  • 1 Stunde mit Fahrübungen und Test (à 60 min)

Alter: mindestens 17 bzw. 18 Jahre

Prüfung:
Theorie: Keine
Praxis: Keine, jedoch prüft die Fahrschule, ob der Teilnehmer den Anhänger sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst im Straßenverkehr bewegen kann.

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Klasse B78: Reine Automatik-Ausbildung

Beim Start musst du mindestens 17,5 Jahre alt sein. Wenn Du Dich für das begleitete Fahren mit 17 entscheidest, musst Du mindestens 16,5 Jahre sein. Die Klasse B78 ist eine Reine-Automatik-Ausbildung: Du darfst damit nur Pkw mit Automatikgetriebe fahren. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe sind nicht erlaubt.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden für das technische Verständnis am Auto

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Alter: mindestens 16,5 bzw. 17,5 Jahre

Eingeschlossen: AM, L

Vorbesitz: Keiner

Start des Führerscheins:
frühestens 6 Monate vor 16. bzw. 17. Geburtstag

Prüfung:
Theorie: frühestens 3 Monate vor 17. bzw. 18. Geburtstag
Praxis: frühestens 1 Monat vor 17. bzw. 18. Geburtstag möglich

Achtung:
B78 ist reine Automatikausbildung, später kein Schaltgetriebe fahrbar

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Klasse B197: kombinierte Ausbildung zwischen Schaltgetriebe & Automatik

Bei der Klasse B197 erhältst du Fahrstunden sowohl mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe. Nach der Ausbildung darfst du Pkw mit beiden Getriebearten fahren. Wenn Du Dich für das begleitete Fahren mit 17 entscheidest, musst Du mindestens 16,5 Jahre sein.

Theorie

  • 12 Doppelstunden (Bei vorherigem Führerschein: 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden für das technische Verständnis am Auto

Praxis

12 Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

+ Übungsstunden je nach persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Hinweis: mindestens 10 Fahrstunden müssen mit Schaltgetriebe durchgeführt werden

Alter: mindestens 16,5 bzw. 17,5 Jahre

Eingeschlossen: AM, L

Vorbesitz: Keiner

Start des Führerscheins:
frühestens 6 Monate vor 17. bzw. 18. Geburtstag

Prüfung:
Theorie: frühestens 3 Monate vor 17. bzw. 18. Geburtstag
Praxis: frühestens 1 Monat vor 17. bzw. 18. Geburtstag möglich, 15-minütige Testfahrt auf Schalter

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Was kostet mich der Führerschein?

“Deine Fahrausbildung ist individuell. Die angegebenen Preise dienen zur Orientierung, deine konkrete Planung machen wir transparent persönlich.“

Gerd Entholzner

Gerd von der Fahrschule Entholzner